Allgemeine Bestimmungen
1. Mieter
Der Mieter muss identifizierbar sein, ob es sich um eine juristische oder physische Person handelt. Ein Verantwortlicher muss klar und namentlich bestimmt werden. Wenn die Anfrage von einer juristischen Person ausgeht, wird eine physische Person als alleiniger Verantwortlicher bestimmt.
2. Mietobjekt
Das Mietobjekt ist definiert als „Saal (ca. 800 m², Erdgeschoss) mit mehreren Entspannungsecken (Sofas) und exotischem Dekor inmitten der Pflanzen des Gewächshauses, mit leicht zugänglichem Parkplatz, Garderobe, zwei Toiletten (1 Damen/1 Herren), Tanzfläche (40 m²), Tische und Stühle für 210 Personen, Grundbeleuchtung“.
3. Gebrauch des gemieteten Objekts
3.1. Falls der Mieter selbst Ton- und/oder Lichtanlagen mitbringt, muss die Kompatibilität mit der zur Verfügung gestellten Elektroanlage mit dem Vermieter überprüft werden.
3.2. Es ist verboten, das Mobiliar und die Pflanzen zu verschieben. Werden Änderungen gewünscht, müssen diese im Voraus mit dem Vermieter besprochen werden. Zusätzliche Kosten können durch solche Änderungen anfallen.
3.3. Es ist nicht erlaubt, die Pflanzen im Gewächshaus zu schmücken.
3.4. Es ist verboten, Reis oder andere Nahrungsmittel herumzuwerfen oder zu zerstreuen.
3.5. Im Winter beträgt die Temperatur im Gewächshaus ca. 20°C. Für den Zeitraum von September bis Mai wird ein Zuschlag von CHF 300. — verrechnet.
4. Lärmemission
4.1. Der allgemeine obere Grenzwert des Schallpegels beträgt 93 db(A). Unter Schallpegel versteht man die durchschnittliche Intensität in Dezibel [db(A)] im Abstand von 60 Minuten.
4.2. Nach 2.00 Uhr ist eine Bewilligung der zuständigen Behörde nötig. Diese kann über den Vermieter angefordert werden.
5. Reservationsdatum
Die Reservationsanfrage sollte idealerweise bis mindestens drei Wochen vor dem gewünschten Reservationsdatum erfolgen. Die Anfrage kann per Telefon, Email oder Post gemacht werden. Die Reservation muss durch ordnungsgemäßes Unterschreiben des Reservationsvertrags und der allgemeinen Bestimmungen schriftlich bestätigt werden. Diese Unterlagen müssen an „La Serra“ zurückgesendet werden. Die Reservation gilt als definitiv, sobald die nötigen Unterlagen unterschrieben und die Miete des Lokals bezahlt wurde.
6. Zahlungsbestimmungen
Die Mietpreise sind in den Unterlagen angegeben. Die Grundmiete ist nach der definitiven Bestätigung der Reservation zu begleichen. Der Menupreis muss bis mindestens 3 Tage vor dem Veranstaltungstag bezahlt werden. Der restliche Betrag wird nach der Durchführung der Veranstaltung in Rechnung gestellt und muss innerhalb von 10 Tagen beglichen werden.
7. Annullierung
Im Falle einer Annullierung der Reservation muss der Vermieter so früh wie möglich informiert werden. Annullierungskosten werden wie folgt berechnet:
- Annullierung erfolgt 31 bis 45 Tage vor Durchführung => 35% des Mietpreises + CHF 35.— pro Person.
- Annullierung erfolgt 15 bis 30Tage vor Durchführung => 75% des Mietpreises + CHF 50.— pro Person.
- Annullierung erfolgt weniger als 14 Tage vor Durchführung => 100% des Mietpreises + CHF 75. — pro Person.
Weitere Kosten, die durch Sonderanfragen anfallen können, bleiben vorbehalten.
8. Zeitspanne der Veranstaltung
8.1. Es ist von Vorteil, die im Vertrag vorgegebene Schliessungszeit (02.00 Uhr) zu berücksichtigen.
8.2. Bei einer im Voraus besprochenen Überschreitung der vorgesehenen Servicezeit (sieben Stunden) wird eine Zusatzgebühr von CHF 500.— pro Stunde verrechnet (entspricht zwei Personen im Service).
9. Essen, Weine und Getränke
9.1. Wie in den Unterlagen beschrieben vom Vermieter zur Verfügung gestellt.
9.2. Die Gerichte und Weine müssen bis mindestens zwei Wochen vor Durchführung der Veranstaltung bestellt werden.
9.3. Damit die Bereitstellung des Materials gewährleistet werden kann, muss die Zahl der Teilnehmenden bis mindestens 72 Stunden vor Durchführung mitgeteilt werden.
10. Abgabe des Mietobjekts
10.1. Der Abwasch und die Reinigung der Tischdecken und Servietten werden von „La Serra“ übernommen.
10.2. Der Mieter ist verpflichtet, Sorge zum Lokal zu tragen und es im gleichen Zustand abzugeben, in dem er es entgegengenommen hat. „La Serra“ behält sich das Recht vor, jegliche Schäden in Rechnung zu stellen.
